Liefergebiete und Gebühren
Das Liefergebiet entscheidet, wohin gefahren wird, ab welchem Betrag und zu welcher Gebühr. Es wirkt gleichzeitig an der Kasse, im Webshop und in der App.
Als Video ansehen · 1:32Aufnahme aus der Demo – ohne Ton, mit Untertiteln.

1. Gebiete anlegen
In der Verwaltung unter Einstellungen → Liefergebiete (PLZ) legen Sie je Gebiet fest:
- Postleitzahlen – mehrere durch Komma getrennt.
- Ort – der Name des Gebiets (Ort oder Ortsteil). Liegen unter einer Postleitzahl mehrere Gebiete mit verschiedenen Gebühren, entscheidet der Ort der Lieferadresse, welches gilt.
- Mindestbestellwert – was darunter geschieht, legt die Kasseneinstellung Mindestbestellwert bei Lieferung fest: Vorgabe ist Differenz als Mindermenge aufbuchen (der Gast zahlt den Mindestwert, auf dem Beleg steht „Mindermenge“); bei Auftrag abweisen nimmt die Kasse die Lieferung nicht an, der Auftrag lässt sich aber als Abholung weiterführen; nicht prüfen schaltet die Prüfung ab. Der Webshop weist immer ab.
- Liefergebühr – der Betrag, der auf den Bon kommt.
- Frei ab – ab diesem Warenwert entfällt die Gebühr automatisch; die Zeile „Liefergebühr“ fehlt dann auf dem Beleg.
- Fahrergeld – optional, in der Gebietszeile anklickbar: Pauschale je Lieferung in dieses Gebiet, die der Fahrer bei der Abrechnung erhält, wenn seine Fahrtkosten nach Pauschale je Stadtteil (Liefergebiet) berechnet werden.

2. Wie es sich im Betrieb auswirkt
- Bei der Adresserfassung prüft die Kasse die Postleitzahl gegen die Gebiete.
- Passt sie, werden Mindestbestellwert und Gebühr des Gebiets angewendet.
- Erreicht der Warenwert die Schwelle „frei ab“, fällt die Gebühr weg – ohne dass jemand daran denken muss.
- Der Webshop prüft dieselben Regeln, bevor eine Bestellung abgeschickt werden kann.
Schon beim Bonieren: Sobald die Lieferadresse steht, rechnet die Kasse Liefergebühr, „frei ab“ und Mindermenge in die Summe ein – der Gast hört am Telefon den Betrag, den er nachher zahlt.